, Hoffmann-Degen Uwe

Solaranlagen im Kleingarten - Regelungen der Stadt Siegen 2023

Die Kleingartenanlagen der Stadt Siegen ohne Anschluss ans Stromnetz können ab sofort Solaranlagen errichten. Die Eckdaten: 600Wp Leistung, keine Einspeisung, Ladeeinrichtung (Akku) möglich, Rückbau bei Pächterwechsel.

Auszug aus dem Schreiben der Stadt Siegen vom Jan. 2023:

Photovoltaik Anlagen
Die Installation einer PV-Anlage gilt als Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen und ist im bekannten Genehmigungsverfahren über den jeweiligen Kleingartenverein und den Bezirks-verband bei der Grünflächenabteilung der Universitätsstadt Siegen zu beantragen. Anlagen die mit Bekanntmachung dieser Festsetzung bereits installiert sind, bedürfen einer nachträglichen Genehmigung. Diese ist unverzüglich, jedoch spätestens bis Ende Juli 2023 zu beantragen.
Das Installieren einer PV-Anlage ist nur auf den Dächern der Lauben erlaubt, Freiflächenanlagen sind nicht zulässig.

Für die Photovoltaik Anlage gibt es folgende Vorgaben:

  • Maß für die Leistung der Anlage: maxi. 600 Wp (Watt Peak)
  • PV-Anlage nur als Inselanlagen, auch in Ko\mbination mit geeigneten Ladeeinrichtungen
  • Netzgekoppelte PV-Anlagen sind nicht zulässig
  • Unterkonstruktion bzw. Aufständerung der Module maxi. 35 cm von der Dachfläche abstehend, Verwendung von zugelassenen Befestigungssystemen ist vorgeschrieben

Verwendung des Stroms aus der PV-Anlage dient als Ersatz für die Stromerzeugung durch Aggregate. Der produzierte Strom ist als Arbeitsstrom zur Bewirtschaftung der Parzellen zu verstehen. Anlagen die eine Flächengröße von 0,16 m2 (z.B. 40 x 40 cm) unterschreiten sind genehmigungsfrei.
Bei Beendigung des Pachtverhältnisses ist die PV-Anlage grundsätzlich durch den Pächter zurückzubauen.