Als Kleingärtner sind wir durch das Bundeskleingartengesetz und die Landesverfassung NRW geschützt. Das bedeutet für uns: 

  • Die Pachtverträge für unsere Parzellen sind unbefristet, vorausgesetzt unser Garten wird kleingärtnerisch genutzt: ein Drittel der Gartenfläche ist mit Gemüse, Obst und Kräutern bepflanzt.
  • Wir zahlen nur eine geringe Pacht. Laut Gesetz ist das maximal das Vierfache der Pacht für Obst- und Gemüseanbau in der Region.
  • Wir pachten unsere Gärten indirekt von der Stadt Siegen, über den Bezirksverband und unseren Kleingärtnerverein.
  • Wir pachten (mieten) die Gärten, aber die Laube ist unser Eigentum. Das bedeutet auch Verantwortung. Vernachlässigen wir die Laube und muss sie irgendwann entsorgt werden, tragen wir dafür die Kosten.
  • Wir müssen uns an die Bauvorschriften des Gesetzes halten.
    • Maximal 24qm dürfen überdacht sein, dazu gehört auch die überdachte Terrasse.
    • Wie bei jedem Hausbesitzer in Siegen auch, stellen wir bei baulichen Änderungen einen Bauantrag, der von der Stadt geprüft wird. Verein und Bezirk müssen den Antrag unterstützen.
  • Wir haben eine soziale Aufgabe. Wir fördern umweltfreudliches Gärtnern und wir integrieren viele Kulturen. Wir sind weder politisch noch kirchlich gebunden. Wir tolerieren andere Meinungen, auch wenn es mal schwer fällt. Respekt ist, was zählt.
  • Unsere Anlage ist öffentliche Grünfläche der Stadt Siegen. Die Spaziergänger gehören mit zum Garten und sind jederzeit willkommen.